Bewerbung 123

Bewerbung Schritt für Schritt: Ablauf und Unterlagen

Was in eine vollständige Bewerbung gehört, wie Sie die Unterlagen ordnen und was Sie vor dem Absenden prüfen. Grundlage sind die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit und die Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Bundesagentur für Arbeit und Gesetze laut gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026

Bewerbung 123 zeigt, wie eine Bewerbung abläuft und was in die Unterlagen gehört. Die Hinweise stützen sich auf das Bewerbungstraining der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de, abgerufen am 26. Oktober 2026) und deren Checkliste Bewerbungsunterlagen (Stand 4. Dezember 2024). Rechtliche Angaben stammen aus den Gesetzestexten auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 26. Oktober 2026.

Ablauf einer Bewerbung in vier Schritten

Die Bundesagentur für Arbeit teilt den Weg zur neuen Stelle in diese Schritte:

  1. Berufliche Ziele festlegen: Prüfen Sie Ihre Situation und wohin Sie beruflich wollen.
  2. Stellen finden: Suchen Sie passende Angebote, zum Beispiel in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.
  3. Bewerbung schreiben: Anschreiben, Lebenslauf und Anlagen auf die einzelne Stelle zuschneiden.
  4. Vorstellungsgespräch und Auswahltests: Gespräch und Tests vorbereiten.

Wie Sie sich bewerben sollen, steht laut Bundesagentur in der Stellenanzeige: per E-Mail, per Post oder über ein Bewerbungsportal des Arbeitgebers. Halten Sie sich an den Weg, den der Arbeitgeber wünscht.

Was gehört in die Unterlagen?

Wünscht ein Arbeitgeber vollständige Bewerbungsunterlagen, nennt die Bundesagentur für Arbeit diese Bestandteile:

Bestandteil Hinweis der Bundesagentur für Arbeit
Anschreiben höchstens eine DIN-A4-Seite, auf Stelle und Arbeitgeber zugeschnitten
Deckblatt optional, wenn verwendet, dann mit Foto
Lebenslauf tabellarisch, höchstens zwei DIN-A4-Seiten
Zeugnisse Kopien oder Scans, keine Originale
weitere Anlagen nur, was für die Stelle wichtig ist, zum Beispiel Zertifikate

Bei einer Kurzbewerbung, etwa für eine Initiativbewerbung oder einen Aushilfsjob, reichen laut Bundesagentur Anschreiben und ein Lebenslauf von höchstens einer Seite. Wie Sie den Lebenslauf aufbauen und Lücken erklären, lesen Sie unter Lebenslauf.

Checkliste vor dem Absenden

Nach der Checkliste der Bundesagentur für Arbeit (Stand 4. Dezember 2024):

  • Ansprechperson und gewünschten Bewerbungsweg geklärt
  • Anschreiben nicht länger als eine Seite, Angaben zu Arbeitgeber und Ansprechperson stimmen
  • Lebenslauf höchstens zwei Seiten, übersichtlich, ohne zeitliche Lücken, mit Unterschrift oder eingescannter Unterschrift
  • Zeugnisse nur als Scan oder Kopie, nach Wichtigkeit für die Stelle sortiert
  • alle Dokumente in einer PDF-Datei, nicht größer als die Grenze des Arbeitgebers (die Bundesagentur nennt je nach Unterlage Werte zwischen 2 und 10 MB, Details unter Online-Bewerbung)
  • Anschreiben und Lebenslauf mit aktuellem Datum, von einer anderen Person gegengelesen

Nach einer Absage

Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 6 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als Beschäftigte und sind damit vor Benachteiligung geschützt. Wer sich benachteiligt sieht, muss Ansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Was das bedeutet und wie die Frist läuft, erklärt die Seite Rechte nach AGG. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Woher die Angaben stammen, lesen Sie unter Über uns.

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Häufige Fragen

Wie lang darf ein Anschreiben sein?

Laut Bundesagentur für Arbeit möglichst nicht mehr als eine DIN-A4-Seite.

Muss ein Deckblatt in die Bewerbung?

Nein. Die Bundesagentur für Arbeit nennt das Deckblatt optional. Verwenden Sie eines, gehört das Foto darauf statt in den Lebenslauf.

Wie groß darf die PDF-Datei sein?

So groß, wie der Arbeitgeber angibt. Die Bundesagentur für Arbeit nennt je nach Unterlage unterschiedliche Richtwerte, ihre Checkliste in der Regel höchstens 4 MB.