Ratgeber
Bewerbung für ein Praktikum: Arten, Unterlagen, Lohn
Ein Praktikum zeigt Ihnen einen Beruf von innen. Diese Seite erklärt die Arten von Praktika, was in die Bewerbung gehört und wann der Mindestlohn gilt. Die Angaben stammen aus dem Ratgeber „Praktikum: Alles, was du wissen musst“ der Bundesagentur für Arbeit und aus § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) auf gesetze-im-internet.de, beide abgerufen am 26. Oktober 2026.
Arten von Praktika
| Art | Wann | Hinweis laut Bundesagentur |
|---|---|---|
| Schülerpraktikum | während der Schulzeit | dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen, meist verpflichtend |
| Berufsorientierungspraktikum | nach der Schule | freiwillig, wenn noch offen ist, wie es weitergeht |
| Pflichtpraktikum | in Ausbildung oder Studium | im Lehrplan vorgeschrieben, auch als Vor- oder Fachpraktikum |
| Praxissemester, studienbegleitendes Praktikum | im Studium | freiwillig oder verpflichtend |
| Anerkennungspraktikum | nach dem Ausbildungsabschluss | in bestimmten Berufen vorgeschrieben |
Beim Schülerpraktikum unterstützt laut Bundesagentur meist die Schule bei Bewerbung und Organisation. Nach der Schule suchen Sie selbst, etwa über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bewerbung
Für ein Praktikum genügt meist eine kurze Bewerbung. Das Bewerbungstraining der Bundesagentur für Arbeit nennt die Kurzbewerbung aus Anschreiben und Lebenslauf als üblich bei Aushilfs- und Studentenjobs. Fragen Sie im Zweifel beim Betrieb nach, welche Unterlagen er sehen möchte.
- Anschreiben: Nennen Sie den gewünschten Zeitraum und ob es ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum ist. Begründen Sie, warum Sie gerade diesen Beruf kennenlernen möchten.
- Lebenslauf: Eine Seite genügt. Hinweise stehen unter Lebenslauf.
- Zeugnis: Legen Sie das letzte Schulzeugnis bei.
- Unterlagen der Schule oder Hochschule: Bei einem Pflichtpraktikum verlangen Betriebe oft die Vorgaben oder einen Vertrag Ihrer Schule oder Hochschule. Halten Sie diese bereit.
Hat ein Betrieb keine Praktikumsplätze ausgeschrieben, hilft eine Initiativbewerbung. Für Praktika in den Ferien nennt die Bundesagentur zum Beispiel die Herbst- oder Osterferien; achten Sie auf die Bewerbungsfristen der Betriebe.
Gilt der Mindestlohn?
Nach § 22 Abs. 1 MiLoG gelten Praktikantinnen und Praktikanten grundsätzlich als Arbeitnehmer. Das Gesetz nennt aber Ausnahmen. Kein Anspruch auf Mindestlohn besteht bei:
- einem Pflichtpraktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie
- einem Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Ausbildung oder ein Studium
- einem Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Ausbildung oder einem Studium, wenn nicht zuvor ein solches Praktikum beim selben Ausbildenden bestanden hat
- einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III oder einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG
Außerdem gelten nach § 22 Abs. 2 MiLoG Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Schülerpraktika werden laut Bundesagentur in der Regel nicht vergütet. Beim Pflichtpraktikum können Sie eine Vergütung mit dem Betrieb verhandeln.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Ob in Ihrem Fall Mindestlohn zu zahlen ist, klären Sie mit einer Beratungsstelle oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach dem Praktikum
Die Bundesagentur rät, den Betrieb um eine Rückmeldung und eine Bescheinigung über das Praktikum zu bitten. Eine solche Bescheinigung können Sie späteren Bewerbungen beilegen, etwa für die Bewerbung um eine Ausbildung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Schülerpraktikum?
Laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel 1 bis 3 Wochen. Die genauen Vorgaben macht Ihre Schule.
Bekomme ich für ein Pflichtpraktikum Mindestlohn?
Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG nicht, wenn das Praktikum schul- oder hochschulrechtlich vorgeschrieben ist. Eine Vergütung können Sie verhandeln.
Was gehört in die Bewerbung für ein Praktikum?
Meist genügen Anschreiben, Lebenslauf und das letzte Zeugnis. Fragen Sie im Zweifel beim Betrieb nach.