Ratgeber
Bewerbung für die Ausbildung: so gehen Sie vor
Diese Seite erklärt, wann Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben und was in die Unterlagen gehört. Die Hinweise stammen aus dem Ratgeber „So bewirbst du dich auf eine Ausbildung“ der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de, abgerufen am 26. Oktober 2026). Die Angaben zum Ausbildungsvertrag stammen aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am selben Tag.
Wann Sie sich bewerben
Die Bundesagentur für Arbeit rät, so früh wie möglich mit der Suche zu beginnen. Ihre Richtwerte:
| Wer bildet aus? | Wann suchen die Betriebe? |
|---|---|
| größere Betriebe | etwa eineinhalb Jahre vor Ausbildungsbeginn |
| Banken, Versicherungen, öffentlicher Dienst | noch früher als andere |
| kleinere Betriebe | spätestens zu Beginn Ihres letzten Schuljahres |
| Schulen (schulische Ausbildung) | eigene Fristen, je nach Schule verschieden |
Als Faustregel nennt die Bundesagentur: nach dem Jahreszeugnis der vorletzten Klasse anfangen. Den genauen Einsendeschluss legt jeder Betrieb selbst fest. Er steht in der Stellenanzeige oder auf der Karriereseite. Mehr zum Thema finden Sie unter Fristen.
Was in die Bewerbung gehört
Laut Bundesagentur für Arbeit:
- Anschreiben, auf den Betrieb zugeschnitten
- tabellarischer Lebenslauf, optional mit Bewerbungsfoto
- Zeugnisse, möglichst das letzte; ein älteres können Sie ergänzen, wenn es besser ist
- Nachweise, etwa Praktikumsbescheinigungen oder Teilnahmen an Wettbewerben
Die meisten Betriebe wünschen laut Bundesagentur eine Online-Bewerbung. Die Unterlagen fassen Sie dann in einer PDF-Datei zusammen oder laden sie in ein Bewerbungsportal hoch. Hinweise dazu stehen unter Online-Bewerbung, zum Aufbau des Lebenslaufs unter Lebenslauf.
Das Anschreiben
- Einstieg: Schreiben Sie einige Sätze zum Betrieb. Zeigen Sie, dass Sie sich informiert haben.
- Berufswunsch begründen: Erklären Sie, warum Sie genau diese Ausbildung möchten. Die Bundesagentur verweist für Aufgaben und Anforderungen der Berufe auf die Datenbank BERUFENET.
- Wenig Praxis? Bieten Sie ein Praktikum im Betrieb an und begründen Sie Ihren Wunsch besonders sorgfältig.
- Schluss: Bitten Sie um ein Gespräch.
Ein Beispiel für ein Anschreiben zur Ausbildung finden Sie unter Anschreiben-Muster.
Nach dem Absenden
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt: Wenn Sie nach vier Wochen nichts gehört haben, dürfen Sie nachfragen, ob schon entschieden ist oder wann mit einem Termin zu rechnen ist. Früheres Nachhaken bringt laut Bundesagentur meist nichts. Häufig folgen ein Vorstellungsgespräch, ein Einstellungstest oder ein Assessment-Center.
Nach der Zusage: der Ausbildungsvertrag
Nach § 11 Abs. 1 BBiG muss der wesentliche Inhalt des Ausbildungsvertrags spätestens vor Beginn der Ausbildung schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem:
- Art und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer
- tägliche regelmäßige Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen für eine Kündigung
Die Probezeit beträgt nach § 20 BBiG mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe durch. Bei Fragen helfen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und die zuständige Kammer.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mich für eine Ausbildung bewerben?
Laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel nach dem Jahreszeugnis der vorletzten Klasse, bei größeren Betrieben etwa eineinhalb Jahre vor Beginn.
Welches Zeugnis lege ich bei?
Möglichst das letzte. Ein älteres Zeugnis können Sie laut Bundesagentur ergänzen, wenn es besser ist.
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Nach § 20 BBiG mindestens einen Monat und höchstens vier Monate.