Ratgeber

Bewerbungsfoto: ja oder nein?

Ein Bewerbungsfoto ist keine Pflicht. Hier lesen Sie, was dafür und dagegen spricht und wie ein gutes Foto entsteht. Grundlage sind der Ratgeber meinBERUF und das Bewerbungstraining der Bundesagentur für Arbeit (beide arbeitsagentur.de, abgerufen am 26. Oktober 2026) sowie Veröffentlichungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (antidiskriminierungsstelle.gov.de, abgerufen am 26. Oktober 2026). Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit

Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?

Nein. meinBERUF schreibt, ein Bewerbungsfoto sei „keine Pflicht mehr“, in vielen Branchen aber weiterhin üblich. Bei Online-Bewerbungen kann es laut meinBERUF sein, dass ein Portal Sie bittet, das Foto separat hochzuladen. Manche Arbeitgeber erwarten dagegen laut Bundesagentur für Arbeit einen anonymisierten Lebenslauf, also ohne Foto.

Was die Antidiskriminierungsstelle sagt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerberinnen und Bewerber vor Benachteiligung wegen der Merkmale aus § 1 AGG, etwa Geschlecht, ethnische Herkunft oder Alter. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschreibt anonymisierte Bewerbungsverfahren als Weg, die Auswahl auf die Qualifikation zu lenken:

Quelle Aussage
Häufige Fragen zu anonymisierten Bewerbungsverfahren (2010) Anonymisierte Bewerbungen enthalten weder Foto noch Name, Adresse, Geburtsdatum oder Angaben zu Familienstand und Herkunft.
Leitfaden „Fair in den Job!“ (Stand Oktober 2019) Im Idealfall sollten alle Daten entfernt werden, die Hinweise auf eines der AGG-Merkmale zulassen, „insbesondere Fotos“.
Umfrage „Was Arbeitgeber fragen (dürfen)“ (2018) 6 Prozent der befragten Bewerberinnen und Bewerber hatten sich schon einmal auf ein anonymisiertes Verfahren beworben.

Laut den Häufigen Fragen setzt die Antidiskriminierungsstelle dabei auf freiwillige Verfahren, eine gesetzliche Regelung hatte sie damals nicht im Sinn. Ob ein Arbeitgeber anonymisiert auswählt, steht in der Stellenanzeige. Was Sie bei einer Benachteiligung tun können, lesen Sie unter Rechte nach AGG.

Mit oder ohne Foto?

Die Entscheidung liegt bei Ihnen:

  • Verlangt die Anzeige ein Foto oder das Portal ein Feld dafür: Folgen Sie dem Wunsch des Arbeitgebers oder lassen Sie das Feld leer, wenn es freiwillig ist.
  • Verlangt die Anzeige eine anonymisierte Bewerbung: Lassen Sie Foto und Angaben weg, die auf Geschlecht oder Herkunft schließen lassen.
  • Sagt die Anzeige nichts: Beides ist möglich. meinBERUF schreibt, die meisten Personalverantwortlichen in Deutschland wollten vorab sehen, mit wem sie es zu tun haben.

Wohin das Foto gehört

Mit Deckblatt steht das Foto laut Bundesagentur dort, ohne Deckblatt oben im Lebenslauf. Speichern Sie es laut meinBERUF am besten als JPEG-Datei.

So entsteht ein gutes Foto

  • Fotostudio: meinBERUF und die Bundesagentur raten zu einem professionellen Bewerbungsfoto.
  • Was sich nicht eignet: kein Selfie, kein Passbild, kein Urlaubsbild, kein Ganzkörperfoto.
  • Kleidung: passend zum Beruf, in der Sie sich wohlfühlen.
  • Nutzungsrechte: Wollen Sie das Bild auch in Online-Netzwerken oder Stellenportalen zeigen, klären Sie das laut Bundesagentur mit dem Fotostudio.

Wie Sie das Foto mit den übrigen Unterlagen versenden, steht unter Online-Bewerbung.

Häufige Fragen

Muss ich ein Foto mitschicken?

Nein. Laut meinBERUF der Bundesagentur für Arbeit ist ein Bewerbungsfoto keine Pflicht mehr.

Was ist eine anonymisierte Bewerbung?

Laut Antidiskriminierungsstelle eine Bewerbung ohne Foto, Name, Adresse, Geburtsdatum und Angaben zu Familienstand oder Herkunft.

Darf ich ein Selfie verwenden?

Davon rät die Bundesagentur für Arbeit ab. Sie empfiehlt ein Foto aus dem Fotostudio.

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