Ratgeber
Fristen bei der Bewerbung: von der Anzeige bis zur Absage
Der Rechner oben zeigt, bis wann Sie nach einer Absage Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen müssen. Darunter finden Sie die üblichen Fristen rund um die Bewerbung und die Regeln, nach denen Fristen berechnet werden. Die Angaben stammen von der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) und aus AGG, Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) auf gesetze-im-internet.de, alle abgerufen am 26. Oktober 2026.
Wichtig: Diese Seite und der Rechner sind keine Rechtsberatung. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, klären Sie mit einer Beratungsstelle oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fristenrechner nach AGG
- Spätester Tag für die schriftliche Geltendmachung
§ 15 Abs. 4 AGG: zwei Monate ab Zugang der Ablehnung - –
- Spätester Tag für die Klage
§ 61b Abs. 1 ArbGG: drei Monate nach der schriftlichen Geltendmachung - –
Keine Rechtsberatung. Der Rechner zählt nach §§ 187, 188 und 193 BGB: Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder landesweiten Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Ob diese Regeln in Ihrem Fall gelten, ob ein Tarifvertrag andere Fristen vorsieht und wann eine Absage als zugegangen gilt, klären Sie bitte mit einer Beratungsstelle oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
So nutzen Sie den Rechner
Geben Sie das Datum ein, an dem Ihnen die Absage zugegangen ist. Der Rechner zeigt das Ende der Zwei-Monats-Frist nach § 15 Abs. 4 AGG und die Klagefrist nach § 61b ArbGG.
Fristen rund um die Bewerbung
| Anlass | Frist | Quelle |
|---|---|---|
| Einsendeschluss in der Anzeige | legt jeder Arbeitgeber selbst fest | Stellenanzeige |
| Ausbildung bei größeren Betrieben | Suche etwa eineinhalb Jahre vor Beginn | Bundesagentur für Arbeit |
| Ausbildung allgemein | in der Regel ab dem Jahreszeugnis der vorletzten Klasse | Bundesagentur für Arbeit |
| Nachfragen ohne Rückmeldung | nach etwa vier Wochen | Bundesagentur für Arbeit |
| Anspruch nach AGG geltend machen | zwei Monate ab Zugang der Ablehnung, schriftlich | § 15 Abs. 4 AGG |
| Klage auf Entschädigung | drei Monate nach der schriftlichen Geltendmachung | § 61b Abs. 1 ArbGG |
Mehr zu den Ausbildungsfristen lesen Sie unter Bewerbung für die Ausbildung.
Die AGG-Fristen nach einer Absage
Nach § 15 Abs. 4 AGG muss ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, „es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart“. Bei einer Bewerbung beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnung. Nach § 61b Abs. 1 ArbGG muss eine Klage auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten erhoben werden, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht wurde. Was das AGG sonst regelt, steht unter Rechte nach AGG.
So werden Fristen berechnet
- § 187 Abs. 1 BGB: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit. Die Frist beginnt am Folgetag.
- § 188 Abs. 2 BGB: Eine Monatsfrist endet mit Ablauf des Tages, der dieselbe Zahl trägt wie der Tag des Ereignisses.
- § 188 Abs. 3 BGB: Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats.
- § 193 BGB: Fällt der letzte Tag einer Frist für eine Willenserklärung auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle.
Beispiel 1: Die Absage geht Ihnen am Freitag, 13. November 2026, zu. Die Zwei-Monats-Frist endet am Mittwoch, 13. Januar 2027, um 24 Uhr.
Beispiel 2: Die Absage geht am Montag, 16. November 2026, zu. Rechnerisch endet die Frist am Samstag, 16. Januar 2027. Greift § 193 BGB, tritt Montag, 18. Januar 2027, an diese Stelle. Ob § 193 BGB in Ihrem Fall anwendbar ist, lassen Sie im Zweifel prüfen.
Beispiel 3: Sie machen den Anspruch am Freitag, 4. Dezember 2026, schriftlich geltend. Die Klagefrist nach § 61b ArbGG endet dann rechnerisch am Donnerstag, 4. März 2027.
Fristen sicher einhalten
- Zugang zählt: Eine Erklärung gegenüber Abwesenden wird nach § 130 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie zugeht. Das Absenden allein genügt nicht.
- Datum notieren: Halten Sie den Tag des Zugangs fest und heben Sie die Absage auf.
- Nicht bis zum letzten Tag warten: Planen Sie Postlaufzeiten ein und lassen Sie sich früh beraten.
Was Sie nach einer Absage sonst tun können, steht unter Absage.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die AGG-Frist nach einer Absage?
Nach § 15 Abs. 4 AGG ab dem Zugang der Ablehnung. Der Tag des Zugangs zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit.
Wann sollte ich nachfragen, wenn keine Antwort kommt?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt bei Ausbildungsbewerbungen etwa vier Wochen. Früheres Nachhaken bringt laut Bundesagentur meist nichts.
Ist der Fristenrechner verbindlich?
Nein. Er rechnet nach den Regeln des BGB, ersetzt aber keine Rechtsberatung.