Ratgeber
Vorstellungsgespräch: Ablauf und Fragen
Diese Seite zeigt, wie ein Vorstellungsgespräch abläuft, welche Fragen häufig kommen und welche Fragen unzulässig sind. Ablauf und typische Fragen stammen aus dem Bewerbungstraining der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de, Seite „Vorstellungsgespräch und Auswahltests“). Die Hinweise zu unzulässigen Fragen stammen von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (antidiskriminierungsstelle.gov.de). Beide abgerufen am 26. Oktober 2026.
Der Ablauf in fünf Phasen
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt diesen Ablauf:
| Phase | Was passiert |
|---|---|
| 1. Aufwärmen | kurzer Small Talk, etwa über die Anreise |
| 2. Person und Motivation | Sie stellen sich vor und sagen, warum Sie sich bewerben und warum Sie passen |
| 3. Unternehmen und Rahmen | Arbeitszeiten, Urlaub, Gehalt |
| 4. Ihre Fragen | Sie fragen nach, das wird als Interesse gewertet |
| 5. Weiteres Vorgehen | Sie klären, wann Sie eine Rückmeldung bekommen |
Oft folgt ein zweites Gespräch mit der Führungsebene oder der künftigen Vorgesetzten oder dem künftigen Vorgesetzten. Manche Unternehmen führen vorab ein Telefoninterview, ein Videogespräch oder ein zeitversetztes Video-Interview mit festen Fragen und Antwortzeiten. Prüfen Sie dafür vorher Internet und Mikrofon.
Typische Fragen
Diese Fragen nennt die Bundesagentur für Arbeit als typisch:
- Wie würden Sie sich selbst beschreiben?
- Warum wollen Sie gerade bei uns arbeiten?
- Was sind Ihre Stärken und Schwächen?
- Wo sehen Sie sich in fünf oder zehn Jahren in unserem Betrieb?
- Welche Gehaltsvorstellungen haben Sie?
Üben Sie laut Bundesagentur vor allem die kurze Selbstvorstellung und Antworten auf schwierige Fragen, am besten mit einer Vertrauensperson. Bereiten Sie zu jeder Stärke ein Beispiel aus Schule, Ausbildung oder Beruf vor. Ihre Angaben sollten zu Lebenslauf und Anschreiben passen.
Unzulässige Fragen
Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Fragen nach den Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verboten. Das sind ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Unzulässig sind laut Antidiskriminierungsstelle auch Fragen zur Familienplanung, etwa nach einer Schwangerschaft, und zum Gesundheitszustand.
- Antwort: Auf diskriminierende Fragen müssen Sie laut Antidiskriminierungsstelle nicht wahrheitsgemäß antworten.
- Indiz: Diskriminierende Fragen, als Beispiel nennt die Antidiskriminierungsstelle „Sind Sie Muslima?“, können ein Indiz für eine Benachteiligung sein.
- Beschwerde: Da Bewerbende im Sinne des AGG als Beschäftigte gelten, nennt die Antidiskriminierungsstelle die Beschwerdestelle des Arbeitgebers als möglichen Weg.
Wenn Sie nach einer Absage glauben, wegen eines solchen Merkmals benachteiligt worden zu sein, lesen Sie Rechte nach AGG. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Eigene Fragen
Die Bundesagentur rät, am Ende unbedingt eigene Fragen zu stellen, mindestens zum weiteren Verfahren. Diese Beispiele sind frei formuliert:
- Wie sieht ein typischer Arbeitstag in dieser Stelle aus?
- Mit wem arbeite ich am engsten zusammen?
- Wie läuft die Einarbeitung ab?
- Was soll in den ersten Monaten erreicht sein?
- Bis wann darf ich mit einer Rückmeldung rechnen?
Schreiben Sie Ihre Fragen vorher auf und nehmen Sie den Zettel mit. Was nach einer Absage hilft, steht unter Absage.
Häufige Fragen
Wie läuft ein Vorstellungsgespräch ab?
Laut Bundesagentur für Arbeit in fünf Phasen: Aufwärmen, Person und Motivation, Unternehmen und Rahmen, Ihre Fragen, weiteres Vorgehen.
Muss ich die Frage nach einer Schwangerschaft beantworten?
Nein. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist sie unzulässig, und Sie müssen nicht wahrheitsgemäß antworten.
Soll ich am Ende eigene Fragen stellen?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit rät dazu, mindestens zum weiteren Verfahren.